#92 Hörbuch-Special Teil 2: Kurt Albrecht - “Dressurlehre für Turnierrichter und Reiter”
“Dressurlehre für Turnierrichter und Reiter” ist ein kostbarer Leitfaden für Richter und Reiter. Kurt Albrecht ehemaliger Leiter der spanischen Hofreitschule und einer der großen Meister der Reitkunst erklärt alle zentralen Begriffe der Dressurreiterei.
Im zweiten Teil des Hörbuchs erklärt Kurt Albrecht die Beurteilung von Pferd und Reiter in den verschiedenen Gangarten. Außerdem geht er auf die Lektionen bis zur Ausbildungsstufe 3 ein.
Meisterhaft, in knappen klaren Worten formuliert, ist dieses Werk wirklich unverzichtbar für alle Aktiven rund um das Dressurviereck.
Podcast Transkript
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[SPEAKER 2]Herzlich willkommen zum zweiten Teil unseres Hörbuch-Podcast Spezial. Mein Name ist Christian Kröber und hier kommt nun der zweite Teil von Dressurlehre für Reiter und Turnierrichter von Kurt Albrecht, gesprochen von Hans-Heinrich Isenbarth.
[SPEAKER 1]Die Beurteilung von Pferd und Reiter in den Gängen und Touren der einzelnen Ausbildungsstufen. Der Richter soll selbstverständlich auch die Ausbildungsstufen und besonders ihre wichtigen Kriterien kennen. Er wird ihren Produkten auf Turnieren selten in Verlendung begegnen, aber er muss korrekt ausgebildete und korrekt gehende Pferde fortwährend vor seinem geistigen Auge haben, um die Unterschiede zum Gezeigten mit einem Blick erfassen zu können. Über dieses Wissen muss er schon als A- und L-Richter verfügen, weil er, will er einem Reiter einen Rat geben, den richtigen Aufbau der Ausbildung kennen muss. Eines der wichtigsten Ausbildungskriterien für die Richterschulung ist die ununterbrochene Schulung des Blicks und der Fähigkeit, sein Wissen rasch umsetzen zu können. Der Richter darf sich auch nie mit dem einmal zusammengetragenen Wissen zufrieden geben und auf dem erreichten Status ausruhen, sondern er muss ununterbrochen, genau wie der gute Reiter, anreichern und vervollkommenen. Da in einer Dressurprüfung zum Ausdruck kommen soll, was der Reiter aus dem Pferd gemacht hat, das gilt übrigens für jede Pferdeleistungsprüfung, muss der Richter auf jeden Fall über die Fähigkeit verfügen, beurteilen zu können, ob während der Prüfung das Pferd oder der Reiter den Ton angibt. Mit anderen Worten, er wird in jedem einzelnen Fall immer wieder die Entscheidung zu treffen haben, ob den natürlichen Anlagen des Pferdes, das einen mittelmäßigen Reiter unter Umständen ganz gut mitzunehmen vermag, oder der reiterlichen Leistung, die ein nur mittelmäßig veranlagtes Pferd zu harmonischen Leistungen bringt, der Vorrang einzuräumen ist. Zwar tendiert die offizielle Auffassung eindeutig in Richtung reiterlicher Leistung, doch wird es immer wieder Grenzfälle geben, in denen der Richter Kompromisse machen muss. Die Bewegung eines Pferdes wird erst dann auch unter dem Reiter die gleiche Grazie und Schönheit zurückgewinnen, mit der es jeden Beschauer auf der Koppel zu bestechen vermag, wenn ihm diese Bewegung keinerlei körperliche Beschwerden mehr bereitet. Damit eine Bewegung also Ausdruck bekommt, bedarf es nicht nur des Wollens, sondern auch einer entsprechenden Kraft dazu. Ohne Ausdruck wird aber selbst die schwerste Übung keinen Eindruck machen. Einer Übung, die nicht mit den körperlichen Gegebenheiten des Pferdes im Einklang steht, wird die Harmonie fehlen. Somit wird es für die einzelnen Ausbildungsstufen gewisse Kriterien geben, die eine Vorführung in dieser Stufe sehr wesentlich beeinflussen. Man könnte die Stufen unter Berücksichtigung der heute üblichen Klasseneinteilung folgendermaßen gliedern. 1. Stufe Pferde der Dressurklasse A. 2. Stufe Pferde der Dressurklasse L. Das ist gleichzusetzen mit der Grundausbildung für alle Spring- und Vielseitigkeitspferde. 3. Stufe Pferde der Dressurklasse M und S. St. Georgpreis Intermediär 1. und vierte Stufe Pferde der Dressurklasse S, Intermediär 2 und Grand Prix. Früher wurde dafür der Begriff Schulpferde verwendet, weil hier alle Gänge verlangt werden, die von einem Kampagnepferd nicht geleistet werden können. Zur Stufe 1 Sie bildet die Grundlage jeder Reitpferdeausbildung ganz gleich, für welche Spezialrichtung ein Pferd später vorgesehen ist, beziehungsweise auch dann, wenn es dem sogenannten Reiter des zweiten Weges nur als Kamerad für die Freizeit dienen soll. In diesem Abschnitt muss das Pferd lernen, unter dem Reiter in allen drei Gangarten gerade gerichtet vorwärts zu gehen. Genickbiegung und Halsformung müssen jenes Maß erreichen, das ein Durchlassen der Reiterhilfen gewährleistet. Am Ende dieser Periode muss das Pferd im Gleichgewicht gehen und sich richtig gestellt und mit mäßiger seitlicher Biegung korrekt durch die abgerundeten Ecken führen oder sich wenden lassen. Übungen, die ein vermehrtes Beherrschen der Hinterhand verlangen, wie Kurzkehrtwendungen sind hier noch verfrüht und werden daher von den meisten Pferden nicht korrekt gemacht werden. Den Übergang zur nächsten Stufe wird das Rückwärtstreten oder Rückwärtsrichten bilden. Am Ende dieser Ausbildungsphase, das wäre der Zeitpunkt für eine A-Prüfung, soll sich ein Pferd folgendermaßen präsentieren. Im Trab mäßige, aber doch schon erkennbare Kadenz, die sich in einer im Takt gleichbleibenden korrekten Fußfolge und einem schwungvollen Abfedern der Beinpaare zeigen soll. Zur Gleichgewichtshaltung gehört ein sich selbst tragender Kopf, dessen rückwärtiger Ganaschenrand den notwendigen Platz in der Halsmuskulatur gefunden hat und dessen Stirnlinie so weit an die Senkrechte herangezogen ist, als eine beschwerdefreie oder gar schmerzfreie Genickverbindung gestattet. Der Hals muss bereits eine so konvexe Form aufweisen, dass die richtige Muskelausbildung stärkerer Oberhals- und schwächerer Unterhalsmuskel möglich ist und außerdem die Zügelanzüge bereits in das Pferd hinein zu wirken vermögen. Die Aufrichtung darf über die Linie Maulspalte-Hüftgelenk nicht hinausgehen. In den Ecken und Wendungen muss sich das Pferd um den inneren Schenkel bereits so weit zu biegen vermögen, dass es ohne Ausfallen der Hinterhand oder Hereinfallen der inneren Schulter mit den Hinterbeinen in die Spuren der Vorderbeine zu treten vermag. Der Rücken soll jene Elastizität erreicht haben, dass der Rhythmus des Aufwölbens und Nachgebens den Reiter sitzen zu lassen vermag. Um korrekt verstärken zu können, muss die Tragkraft der Hinterhand soweit ausgebildet sein, dass dem abfußenden Bein paar genügend Zeit bleibt, den nötigen Schwung zu entwickeln. Das heißt, das Pferd darf bei den Kreuz- und Schenkellüften des Reiters nicht zum Vorwärtsstürmen gezwungen werden. In der Verstärkung muss das Pferd allerdings eine gewisse Stütze in der Reiterhand finden. Der Galopp. Das Pferd muss nun gelernt haben, auf die Reiterhilfen auf beiden Händen und an jedem beliebigen Punkt anzugaloppieren. Das verlangt bereits einen entsprechenden Schenkelgehorsam und so viel Kraft in den Hinterhandsgelenken, hier besonders im Sprunggelenk, dass der für den ersten Galoppsprung notwendige Schwung aus dem fußenden äußeren Hinterbein entwickelt zu werden vermag. Dazu müssen die vom Reiter zugebenden versammelnden Ares, Zügelhilfen, in das Pferd hineinwirken, was wiederum einen geordneten Kopfgenick als Teil voraussetzt. Ein Pferd, das zum Angaloppieren und zur Erhaltung des Galopps noch den Schwung der gesamten Masse benötigt, ist noch nicht im Gleichgewicht und wird sich auch nur auf die Vorhand durchparieren lassen. Eine Parade auf der Vorhand, die meist vorherrschend mit dem Zügel gegeben wird, beweist, dass der Reiter die Hinterbeine noch nicht unter Kontrolle hat. Wenn auch bei einem Pferd der ersten Ausbildungsstufe noch kein vermehrtes Unterspringen der Hinterbeine verlangt werden kann, so doch so viel, wie für die Verlängerung des Galoppschwungs gefordert werden muss, ohne dass dadurch der Takt verloren geht und das Pferd nach vorwärts zu stürzen beginnt. Verlangt soll nur der Arbeits- und der Mittelgalopp werden. Durch einen einfachen Galoppwechsel mit Parade zum Schritt ist ein A-Pferd überfordert. Eine Schrittparade erfordert bereits so viel Tragkraft der Hinterbeine und damit ein entsprechendes Unterspringen, wozu ein Pferd in diesem Ausbildungsstadium noch nicht genügend vorbereitet ist. Einfache Galoppwechsel sollten daher ausschließlich mit Trab zwischen Tritten erfolgen. Der Schritt In einer A-Prüfung hat nur der Normal- bzw. Mittelschritt Platz. Man legt in der Regel nicht genügend Wert auf die Korrektheit und Taktreinheit des Schrittes, obwohl gerade daraus sehr viel über die Selbsthaltung des Pferdes zu sehen ist. Durch den Viertaktrhythmus muss das Pferd verhältnismäßig lang den Körper auf einem Bein balancieren. Darunter ist zu verstehen, dass für einen Moment eines der aufgefußten Beine mehr als die anderen belastet wird. Vermag es das noch nicht oder hat es diese Selbstverständlichkeit unter dem Reiter eingebüßt, leidet darunter der Takt. Das Pferd beginnt zu zeppeln oder es fällt in den Pass. Es kommt daher gerade im Schritt den Sitzhilfen eine ziemlich große Bedeutung zu. Jeder Haltungsfehler wird sich auswirken. Als besondere Forderung an den Schritt muss jene gestellt werden, dass er flüssig bleibt, ohne dass der Reiter gezwungen ist, ununterbrochen mit dem Schenkel vorwärts zu treiben. Der benötigte Schub muss in der Form entwickelt werden, dass der Reiter durch seine Sitz-, seine Gewichtshilfen, das Pferd systematisch dazu bringt, mit den Hinterbeinen dieses Gewicht ununterbrochen abstützen zu wollen. Bleibt es dabei im Takt, beweist dies, dass die Hinterhand schon über genügend Kraft verfügt, und das einzelne Bein nicht mehr gezwungen ist, das Gewicht schnell und überhastet auf das andere, im Begriff des Auffußens befindliche Bein, weiterzuschieben. Verfügt das Pferd, über die Anlagen im ungerittenen Zustand einen genügend raumgreifenden und trotzdem taktreinen Schritt zu gehen, so kann es wohl vorkommen, dass diese Fähigkeit während der Zeit der ersten Ausbildung verloren geht. Aber bei entsprechender Sorgfalt des Reiters kehrt die Korrektheit wieder zurück. Fehlt jedoch die gute, natürliche Veranlagung, wird es einem weiter kaum möglich sein, hier eine Änderung herbeizuführen. Für den Mittelschritt braucht die Tragfähigkeit der Hinterhand noch nicht der Schubkraft, die Waage zu halten. Daher können auch noch keine Übungen verlangt werden, die eine solche Fähigkeit voraussetzen, wie zum Beispiel eine Kurzkehrtwendung.
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[SPEAKER 1]Zur Stufe 2 Selbstverständlich erfolgt der Übergang von der Stufe 1 zur Stufe 2 nicht von heute auf morgen, sondern jeder neuen Leistungsforderung muss eine genügend lange Gymnastizierungszeit vorangehen. Die dafür benötigte Zeit wiederum wird sowohl vom Anlagen- und Intelligenzgrad des Pferdes wie ebenso vom Können des Reiters bestimmt werden. Im Besonderen muss der Reiter die noch vorhandenen und so dem Fortschritt entgegenstehenden echten Schwierigkeiten erkennen können. So individuell die Voraussetzungen sind, so individuell werden auch die für die Ausbildung benötigten Zeiten sein. Wer zu früh zu viel verlangt, wird die Quittung immer in Form eines mehr oder minder ausgeprägten Widerstandes bekommen. Werden derartige Anzeichen übersehen, wird sich das Pferd durch eine weniger anstrengende, aber auch weniger korrekte Ausführungsform schließlich selbst helfen. Gibt man sich damit zufrieden, wird das Pferd auch später kaum mehr bereit sein, diese Übung korrekt zu machen. Korrekturen erfordern dann immer viel Zwang und werden nur noch von besonders begabten Reitern durchzuführen sein. Der Richter sollte einen solchen Altersmangel von Widerständen, die irgendwelchen Augenblickssituationen entspringen, zu unterscheiden vermögen und auch, wenn möglich, im Protokoll oder einem Gespräch mit dem Reiter darauf hinweisen. Je stärker die Hinterhand wird, als Folge der Ausbildung der Hinterhandmuskulatur, welche die Gelenke zu unterstützen hat, desto mehr wird bei entsprechend richtiger Arbeit die Tragkraft der Hinterhand ausgebildet. Dies zeigt sich in einer immer eleganter demonstrierten Selbsthaltung des Pferdes und in einer ausdrucksvolleren Kadenz. Der Reiter vermag im Trab und Galopp die Tempounterschiede immer besser herauszureiten, ohne dass das Pferd zerfällt oder den Takt verliert. Nur wenn sich das Pferd bei gleichbleibendem Takt zu strecken oder vermehrt zusammenzustellen vermag, werden Verstärkungen oder Verkürzungen korrekt herausgeritten werden können. Ein Pferd, dem man aufgrund seines Gebäudes nur einen bestimmten Streckungsgrad zumuten kann, wird, wenn es diesen korrekt und mit genügend Kadenz und Takt rein zeigt, mindestens ebenso hoch zu bewerten sein, als die bestechende Verstärkung eines Pferdes, dem die Anlage dazu mit in die Wiege gelegt worden ist. Es sollte sogar im Urteil seinen besonderen Niederschlag finden, ob ein Reiter aus dem Pferd herauszuholen vermag, was drinnen steckt, oder ob er sich mit dem Angebotenen zufrieden gibt. Die Durchlässigkeit muss bei Pferden der Ausbildungsstufe 2 bereits jenen Grad erreicht haben, der ein feineres Zusammenspiel der Zügel-Schenkel-Hilfen gewährleistet. Dieses Zusammenspiel soll den Reiter ein bereits so wirkungsvolles, versammeltes Spannen der Feder ermöglichen, das sich beim Übergang von einer Gangart zur anderen oder beim Tempowechsel die Haltung des Pferdes schon deshalb nicht mehr ändert. weil sich der von der Hinterhand entwickelte Schwung nicht mehr unbedingt nach vorwärts, sondern auch bereits zum Teil nach aufwärts auswirken kann. Somit sind in diesem Ausbildungsstadium einfache Galoppwechsel mit Schrittparade bereits ebenso möglich wie Kurzkehrtwendungen aus der Bewegung oder aus dem Halt. Die Biegetätigkeit muss abgeschlossen sein, das heißt, das Pferd muss sich auf beiden Händen ohne Widerstand abbiegen lassen. Die vertikale Biegefähigkeit muss seine ruhige Kopfhaltung zur Folge haben. was sich besonders beim Durchreiten von Ecken oder in Wendungen dadurch zeigen wird, dass das Pferd nicht gegen den Zügel drückt, verkehrt gestellt geht oder den Kopf verwirft, sondern in korrekter Biegung ohne jeden Widerstand zwischen dem die richtige Stellung erhaltenden inneren und dem das Maß der Biegung bestimmenden und gleichzeitig ständig leicht versammelnden äußeren Zügel geht. Ist ersteres der Fall, dann wurde der Lage oder der Größe der Garnasche und den damit zusammenhängenden Schwierigkeiten durch Einklemmen der Urspeicheldrüse nicht die genügende Beachtung geschenkt. Ist die Biegetätigkeit erfolgreich abgeschlossen, kann das Pferd mit gutem Recht auf Kandare gezäumt werden. Zur Kandarenzäumung In Unkenntnis des eigentlichen Zwecks der Kandarenzäumung wird heute grundsätzlich 2 zu 2 geführt. Das heißt, jede Hand hat einen Kandaren und einen Trensenzügel. Dazu kommt, dass ein Reiter heute nur ganz selten irgendwo eine korrekte 3 zu 1 Führung lernen kann. Die 2 zu 2 Führung bedeutet an sich keinen zu verurteilenden Fehler, solange als wichtigstes Kriterium der Kandarenzäumung die ruhige und gleichbleibende Stellung der Hände streng beachtet wird. Sollte der Reiter trotzdem einmal energisch biegend eingreifen müssen, müsste er daher richtig die Kandare für diesen Moment außer Wirkung setzen und sich dafür ausschließlich der Unterlagtrense bedienen, die der Kandare in unserer heute gebräuchlichen Zäumung für diesen Zweck beigegeben ist. Ein beabsichtigtes Abwenden dagegen wird von einem Pferd, das reif für die Führung mit Kandare ist, durch den Zügel nur noch angedeutet. Die Ausführung obliegt der Wirkung von Schenkel und Sitz. Die Kandare hat in erster Linie versammelnde Wirkung. Wer sie ständig für andere Zwecke verwendet, wird das Maul mit der Zeit so stumpf machen, dass ihm die für eine höhere Ausbildungsstufe notwendige Feinheit zur Gänze verloren geht und der Reiter nie mehr ohne kräftige Zügeleinwirkung auskommen kann. Das Rückwärtstreten oder Rückwärtsrichten wird zum Teil schon von Pferden der Stufe 1 korrekt ausgeführt werden können. Ein Pferd der Stufe 2 muss dazu aber imstande sein. Es stellt den Übergang zur vermehrten Hinterhandarbeit dar. Und seine korrekte Ausführung ist der Beweis für ein reibungsloses Zusammenwirken der wichtigsten Teile des Pferdes Kopf, Hals, Vorhand, Rücken, Hinterhand. Wird ein Teil davon nicht vorbereitet oder lässt sich nicht vorbereiten, kann kein korrektes Rückwärtsrichten zustande kommen. Zunächst bildet die ruhige Aufstellung des Pferdes mit genügend weit herangebrachter Hinterhand eine für das Durchlassen der Zügelhilfen bereite Kopf-Hals-Stellung die erste Voraussetzung. Bevor dann die ersten Hilfen zum Rückwärtsrichten einsetzen, muss der Reiter in der nächsten Phase das Pferd im Stehen versammeln. Eine Tätigkeit, die vielen Reitern unbekannt ist. Sie ist für das Pferd sehr wichtig, erfordert aber vom Reiter viel Gefühl und Beherrschung, weil sich sonst das Pferd verfrüht und unvorbereitet in Bewegung setzt. Erst wenn dieser Versammlungsgrad erreicht ist, er ist gleichbedeutend mit der restlosen Ausrichtung der Pferdesinne auf die zu erwartenden Befehle, die Hilfen des Reiters. Dann dürfen die Hilfen soweit gesteigert werden, dass sich das Pferd in Bewegung setzt. Im unteren Ausbildungsstadium wird das Pferd mit einem Hinterfuß beginnen, dem ein Bruchteil später der diagonale Vorderfuß zu folgen hat. Mit Fortschreiten des Ausbildungsstadiums geht das Abheben über die absolute Gleichzeitigkeit zu einem um einen Bruchteil früheren Abheben eines Vorderfußes über. Diese um Bruchteile verschobene diagonale Fußhebung darf keinesfalls als unkorrekt angesehen werden. Gleichzeitig mit dem Abheben der Beine muss ein mäßiges Zurückschieben des gesamten Pferdekörpers, ohne dass dabei der Hals länger wird und der Kopf seine korrekte Stellung aufgibt, über den Standfuß erfolgen. Die Zügellänge darf während des ganzen Vorgangs nicht geändert werden, sondern die Andeutung für das Pferd zum Abheben der betreffenden Beinpaare muss nur dem Pferd spürbar, nicht aber für den Betrachter sichtbar sein. Um einem Pferd das Rückwärtsrichten beizubringen, wird man zu Beginn freilich stärkere Hilfen bedürfen. Sie sind aber so rasch wie möglich auf das oben beschriebene Maß zu reduzieren. Zusammen mit dem Zügel hat der gleichseitige Schenkel das Abheben des Beinpaares zu unterstützen. Auch hier ist die richtige Dosierung zu beachten, weil sonst das Pferd dem Schenkel weichen würde. Besonders wichtig ist aber die Korrektheit des Sitzes. Wird der Reiter das Eingehen in die Rückwärtsbewegung durch ein minimales Vorgehen des Oberkörpers unterstützen, muss er während des Rückwärtsrichtens selbst mit dem Oberkörper genau über dem Schwerpunkt bleiben und darf sich nicht durch plötzliche unvorhergesehene Bewegung des Pferdes um den Sitz bringen lassen. Jedes eilige Zurückgehen, jedes Breiterwerden der Hinterbeine und jedes Freimachen der Zügel sind Fehler, die zeigen, dass der Reiter die Kriterien des Rückwärtsrichtens nicht kennt. Sie wären also weniger dem Pferd als vielmehr dem Reiter anzulasten, was in der Note leider nie zum Ausdruck kommt. dass ein Pferd korrekt im Kontergalopp zu gehen vermag. Eine Forderung, die an ein L-Pferd gestellt werden muss, setzt voraus, dass es bereits mit guter Haltung im Normalgalopp gehen kann. Dies verlangt eine genügend gekräftigte Hinterhand und die damit zusammenhängende, gut entwickelte Tragkraft, die dem Reiter gestattet, die Galoppsprünge nach Belieben einzufangen, d.h. zu verkürzen oder verstärken zu können, ohne dass sich das Pferd aufregt. In diesem Stadium haben die Schenkel den Schwung des Galops zu erhalten. Jedoch nicht durch ein unausgesetztes Pressen, sondern durch die dem Rhythmus angepasste Verstärkung oder Verminderung des Drucks der am richtigen Platz weich anliegenden Reiterunterschenkel. Unruhige Hände und jede übertriebene Bewegung des Oberkörpers stören das Pferd und wirken der Ruhe und dem harmonischen Bewegungsablauf entgegen. Dem Sitz kommt beim versammelten Galopp überhaupt eine besondere Rolle zu. Der Reiter sollte das Unterspringen des Pferdes in Richtung Schwerpunkt erfühlen können. Werden die Hinterbeine dabei in ihren Gelenken gebogen, ist damit gleichzeitig eine vermehrte Gewichtsaufnahme durch die Hinterbeine und ein freieres Erheben der Vorderbeine verbunden. Nur diese wiegende Bewegung lässt den Reiter weich und konstant im Sattel. Wird er dagegen fortwährend herausgeworfen, ist dies ein Zeichen, dass das Pferd seine Hinterbeine noch weitgehend in den Gelenken ungebogen nach vorwärts bringt. Der korrekt sitzende und das Pferd stets zwischen den Schinkeln haltende Reiter zwingt das Pferd außerdem, gerade unter den Leib zu springen, eine der wichtigsten Voraussetzungen für jede Weiterbildung des Pferdes. Der Kontergalopp verlangt somit nicht nur vom Pferd eine entsprechende Haltung, sondern auch vom Reiter einen gefestigten und korrekten Sitz. Nur der das Pferd richtig Belastende und das Pferd bei seiner Gleichgewichtsfindung nicht störende Sitz ermöglicht es dem Pferd auch im Kontergalopp mit den Hinterbeinen gerade unter den Schwerpunkt zu springen. Jedes Ausfallen der Schulter bei gleichzeitiger unnatürlicher Verbiegung im Hals oder jedes Ausfallen der Hinterhand sind ein Beweis für einen falschen Sitz des Reiters. Wer mit dem Zügel allein die richtige Stellung erhalten möchte, wird ein weiteres Mal darauf kommen, dass dieser einen falschen oder unkorrekten Sitz nicht auszugleichen vermag. Jede falsche Belastung zwingt das Pferd zum Umspringen oder zur Beendigung des Galopps oder lässt dies wenigstens zu. Der richtige Kontergalopp ist somit ein wichtiger Prüfstein für Pferd und Reiter. Der einfache Galoppwechsel nach Parade zum Schritt kann von einem Pferd ebenfalls erst korrekt verlangt werden, wenn der Reiter mit seinen Zügelanzügen auf die Hinterhand des Pferdes zu wirken vermag. Das heißt, wenn halbe oder ganze Paraden durchgehen. Es kann aber auch der Reiter selbst Schuld daran sein, dass ein Pferd Paraden nicht zur Kenntnis nimmt. Wenn sie nämlich vom Schenkel nicht entsprechend vorbereitet und begleitet werden und der Sitz ebenfalls nicht dazu angetan ist, das Pferd zu einem vermehrten Unterspringen zu veranlassen, wird der Zügelanzug nur ein vermehrtes Drauflegen zur Folge haben und eine Parade auf der Vorhand oder überhaupt nur ein Auslaufen zustande kommen. Man stoße sich weniger an der Anzahl der Zwischenschritttritte, sondern beurteile in erster Linie die Durchlässigkeit für Paraden. Die Kurzkehrtwendung bildet ein sehr wichtiges Kriterium für ein Pferd dieser Ausbildungsstufe. Wird sie aus dem Halt ausgeführt, wird sich der denkende Reiter die wichtigsten Voraussetzungen bereits durch eine korrekte Haltparade schaffen. Das heißt, er wird das Pferd mit den Hinterbeinen so genügend herantreten lassen, dass ihm das Antreten zur Kurzkehrtwendung keine Schwierigkeiten macht. Hat er dies versäumt, muss der Reiter sein Pferd im Stehen durch Versammeln auf der Stelle dafür vorbereiten. Eine Tätigkeit, die, wie bereits ausgeführt, sehr viel Gefühl erfordert. Es besteht eigentlich nur in einem vermehrten Aufmerksammachen auf die kommenden Hilfen. Allerdings ist es notwendig, dass das Pferd einmal damit vertraut gemacht wird, weil dieses Konzentrieren die meisten Pferde sehr aufregt und es daher auf die richtige Dosierung ankommt. Gerade weil dies Herumtreten auf der Stelle mehr Schub und Trieb nach vorwärts benötigt, wenn Korrektheit um Zweck der Ausführung erreicht werden soll, muss dieser Vorwärtsdrang aus einer vermehrten Versammlung geholt werden. Ein Zurückgehen Oder mangelhafter Vorwärtsdrang wird daher sehr oft darauf schließen lassen können, dass der Reiter die Hinterbeine des Pferdes noch nicht genügend beherrscht. Wird das Pferd dagegen in der Wendung zu rasch? Es kann geschlossen werden, dass das Pferd Balance-Schwierigkeiten hat oder der Reiter ihm solche Schwierigkeiten bereitet und es daher ins Eilen flüchtet. Auch eine mangelhaft ausgebildete Tragkraft der Hinterbeine kann ein Grund dafür sein. Bleibt das Pferd jedoch mit dem inneren Hinterfuß am Boden kleben, ist meist der innere Reiterschenkel zu wenig aktiv. Die Kriterien sind daher unveränderte Haltung während der gesamten Wendung, Beibehaltung des Taktes und deutliches Treten des inneren Hinterfußes bei gut erkennbarer Vorwärtstendenz, bei gleichzeitigem Nachweis der Balance und Tragfähigkeit. Erfolgt die Kurzkehrtwendung aus der Bewegung, und zwar aus dem Schritt, wird diese nach Beendigung der Wendung wieder fortgesetzt. Sie kann nur aus einem stark versammelten Schritt angetreten werden. Der Reiter muss also imstande sein, diese Bereitschaft für die Wendung im Schritt herzustellen, ohne dass dabei der Takt verloren geht oder das Pferd überhaupt zum Stehen kommt. Hierin liegen die verschiedenen gearteten Vorbereitungen. Bei der Kurzkehrtwendung aus der Bewegung erfolgt die notwendige Versammlung durch Verkürzen, bei der Kurzkehrtwendung aus dem Halt durch Ankurbelung des Vorwärtstriebes, ohne dem Pferd dabei ein echtes Vorwärtstreten zu gestatten. Die Ausführung selbst ist die gleiche. Der Übergang zum versammelten Schritt nach Beendigung der Kurzkehrtwendung aus der Bewegung verlangt, dass auch während der Wendung die Flüssigkeit und der Takt der Bewegung erhalten bleiben. Kriterium? Nahtloser Übergang von der Bewegung zur Wendung und wieder zurück. Dazu muss der Reiter den Versammlungsgrad richtig zu dosieren vermögen. Auch jedes Springpferd sollte diesen Ausbildungsgrad erreichen, weil auch von diesem Gehorsam und Durchlässigkeit für alle Hilfen gefordert werden müssen. Um diese beiden Kriterien bei einem Pferd zu erreichen, ist echte und sinnvolle Arbeit notwendig. Ein Reiter, der mit seinem Pferd immer nur das Freispringen mit dem Reiter auf dem Rücken übt, wird stets dasjenige Resultat akzeptieren müssen, das ihm vom Pferd angeboten wird. Es wird ihm weder ein Fördern gelingen, Noch wird er eine konstante Leistung erwarten dürfen. Er wird immer von der guten Laune seines Pferdes und vom Glück abhängen. Glück braucht zwar auch der gute Reiter, aber nur ist hier eine andere Basis gegeben. Leider hat der Richter darauf keinen Einfluss. Das Urteil über den Springreiter ist zwar objektiv, weil sich gemachte Fehler exakt messen lassen. Der Reiter ist aber gezwungen, aus dem Ergebnis selbst sein Resümee zu ziehen, und hier fehlt die Objektivität leider oft zur Gänze. Trotzdem sollte der Richter auch im Springsport sein Wissen anhand des Gesehenen immer wieder überprüfen und vervollkommenen und sich im Stillen ein Urteil bilden. Erst dann wird er mit der Zeit die Fähigkeit erwerben, mit einem Blick Reitweise und Ausbildungszustand des Pferdes und Reiters zu erfassen und einzuordnen. Zur Stufe 3. Diese Stufe wird in der Regel nur noch für Pferde interessant sein, die einen höheren Ausbildungsgrad in der Sparte Dressur erreichen wollen. Wie aber jede Arbeit mit einem Pferd das notwendige Wissen und Können des Reiters voraussetzt, können Fortschritte beim Pferd nur erwartet werden, wenn sie, nach Möglichkeit vorher, auch der Reiter macht bzw. gemacht hat. Ein Hinterherhinken des Reiters bringt unweigerlich ein Stehenbleiben oder oft sogar Zurückfallen des Pferdes mit sich. Ausgenommen sind natürlich die Lektionen eines Schülers auf einem Lehrpferd unter Anleitung. In diese Stufe fallen so wichtige Übungen wie fliegender Galoppwechsel, je nach Fähigkeit bis zu einem Tempo und alle Seitengänge. Dazu müssen Aufrichtung und Versammlungsfähigkeit einen für diese Übung notwendigen Grad erreicht haben und jegliche Art von Biegung sowie das Reiten in Stellung nach dem Pferd keinerlei Schwierigkeiten mehr bereiten. Das Pferd muss sich auch bereits genügend in den Hanken zu biegen vermögen, was schließlich die Vorbedingung dafür ist, dass das Pferd mit den Hinterbeinen immer weiter unter seinen Schwerpunkt tritt, ohne dass ihm dies ein unangenehmes Gefühl oder gar Schmerzen bereitet und so Aufregung verursacht. Jede Aufregung muss vom Richter richtig beurteilt und gewertet werden können. Aus ihr lassen sich viele Schlüsse ziehen, die ihren Niederschlag im Urteil finden sollten. Selbstverständlich auch, wenn dies zutrifft, einen positiven Niederschlag. Je höher der Ausbildungsgrad, desto schwieriger wird es natürlich für den Richter, einerseits den Gesamtüberblick zu behalten und andererseits trotzdem auch die Einzelausführungen und deren Kriterien zu sehen und zu beurteilen. Dem Richter muss daher jede Gelegenheit willkommen sein, die ihm den Blick schärfen hilft. Jedes Urteil aber muss problematisch, wenn nicht falsch sein, wenn das ihm vorschwebende Idealbild falsch ist. Diese Feststellung wird sich in allen Richtergremien bis hinauf zur höchsten Spitze treffen lassen. Fehlurteile oder als solche Gesehene kommen fast nur dadurch zustande, weil die einzelnen Auffassungen divergieren. Würden diese eine völlig einheitliche Ausrichtung haben, könnte theoretisch nur der verschiedenartige Blickwinkel eine unterschiedliche Beurteilung zur Folge haben. Es muss daher immer wieder auf die weitgehend einheitliche Auffassung und ihre Bedeutung hingewiesen werden. Logischerweise vorhandene Meinungsverschiedenheiten müssen zumindest auf nationaler Ebene im Richterkorps diskutiert werden. Und zwar so gründlich, dass man später nicht mehr von einem Aufoktroyieren einer Ansicht sprechen kann, sondern eine andere, bisher nicht gehabte Meinung eben eine neue Erkenntnis bildet. Es gibt gewisse klassische Regeln, die sich im Laufe der letzten Jahrhunderte nicht geändert haben, nicht geändert haben konnten, weil sie Grundbestandteile der gültigen Reit- und Ausbildungsauffassung sind. Aber ebenso gibt es welche, die seither schon oft mehrmals ausgewechselt oder abgeändert wurden. Darunter fallen nicht etwa nur welche der Zäumung oder Sattelung, sondern auch solche der Ausbildungsmethodik und der Formung des Pferdes. Die nationale Reiterei kann sich natürlich kein Inseldasein erlauben. Aber die sorgfältig abgestimmte Auffassung sollte dem Reiter die sehr klar erkennbare, für ihn zweckmäßige und allgemeingültige Leitlinie für seine Arbeit darstellen. Und noch eines. Es gibt Regeln, die allgemeingültig sind, und solche, die nur für ein, eben das betreffende Pferd, richtig sind. Erhebt man letztere zum Nonplusultra nur, Weil sie von einem Großen kreiert werden, muss dies unweigerlich zu Enttäuschungen führen. Wer aber andererseits allgemein gültige Regeln bewusst oder in Unkenntnis ihrer Bedeutung systematisch negiert, wird eine ähnliche Überraschung erleben. Es wäre Sache jedes Richters, dies dem Reiter immer wieder vor Augen zu halten, auch wenn solche Ratschläge manchmal nur ungern gehört oder zur Kenntnis genommen werden. Nun zu den Übungen, die von einem Pferd der Stufe 3 verlangt werden müssen. Der fliegende Galoppwechsel ist eine Übung, die keinem rohen, ungerittenen Pferd eine Schwierigkeit bereitet. Er kann ihm zwar nach einer Seite besser gelingen oder leichter fallen als nach der anderen, aber er verursacht ihm keinerlei Aufregung. Die Aufregung tritt erst hinzu, wenn der Mensch seine Finger im Spiel hat, das heißt, wenn das Pferd gezwungen ist, den Wechsel auf Zeichen des Reiters zu machen. Unter diesen Zeichen sind die Hilfen verstanden. Und hier tritt das uralte Gesetz in Kraft. Damit ein Pferd aufgrund der Reiterhilfen eine Übung auszuführen vermag, muss es diese kennen und verstehen lernen und muss weiters imstande sein, das Verlangte auch ausführen zu können. Diese drei Forderungen beinhalten eine ganze Skala von Schwierigkeiten, die bei jedem Pferd verschieden sein werden. Sie können körperlicher oder geistiger Natur sein. Hier können natürlich nur solche körperlicher Natur kurz skizziert werden. Die geistigen sind zu individuell, um auch nur annähernd in Kategorien zusammengefasst werden zu können. Trotzdem aber kann über sie eines gesagt werden. Jede vermehrte Aufregung ist immer ein Zeichen dafür, dass sich ein Pferd auch geistig mit dem Problem plagt. Sei es, dass es ihm körperliche Schwierigkeiten bereitet, oder sei es, weil es seinen Denkapparat überfordert. Diese Überlegung allein müsste eigentlich einem Reiter schon von großem Nutzen sein. Die geringsten körperlichen Schwierigkeiten beim fliegenden Galoppwechsel wird jenes Pferd haben, das ein von Natur aus mitgebrachtes, besonders ausgeprägtes Gleichgewichtsempfinden auch unter dem Reiter wiedergefunden hat. Sie verteilen nämlich auch im Galoppsprüngen ihr Gewicht so ideal auf Hinter- und Vorderbeine, dass nirgends eine Überbelastung eintreten und somit kein Grund zum Ausweichen, Verbiegen, Verhalten und somit auch kein Grund zur Aufregung besteht. Hat ein solches Pferd erst einmal die Hilfen des Reiters verstehen gelernt? wird es ruhig und mit Schwung nach vorne sein Beinpaar in der Luft wechseln, ohne dabei mit der Kruppe jeweils nach innen auszuweichen. Es wird also korrekt und auf den Hufschlaglinien zu bleiben vermögen und die Wechsel also gerade und im Vorwärtsfluss machen. Eine Voraussetzung dafür ist allerdings auch, dass das Pferd nach keiner Seite besondere Biegeschwierigkeiten hat. Solche Pferde werden, haben sie überhaupt einmal die Galoppwechselhilfen verstanden, sehr schnell auch das Changement nach der gewünschten Anzahl von Sprüngen lernen, vorausgesetzt natürlich, dass der Reiter über das entsprechende Können verfügt. Schwierigkeiten werden auftreten bei Pferden, die sich zu früh vermehrt in den Hanken biegen. Also noch bevor die Hinterhand über die Fähigkeit verfügt, dies vermehrte Gewicht zu verkraften. Beginnt man mit solchen Pferden in dieser Periode der Hinterhandskräftigung mit den fliegenden Galoppwechseln, wird das Pferd gezwungen, zur Abstützung des Gewichts zum Inneren auch den äußeren Hinterfuß dazuzunehmen, was bereits ein Abweichen der Hinterbeine von der korrekten Spur mit sich bringt. Dazu kommt dann aber noch meist die Angst des Pferdes vor dieser vermehrten Gewichtsaufnahme, was wiederum sehr oft ein gewisses Verhalten oder Verzögern zur Folge hat. Das Pferd springt dann weniger vorwärts als seitwärts. Es geht also nicht nur der Fluss, sondern auch die gute Richtung verloren. Hat sich ein Pferd erst einmal in einer solchen Art zu wechseln festgefahren, wird dies auch später, wenn das Pferd bereits über die notwendigen Hinterhandskräfte verfügt, kaum mehr oder nur äußerst schwer zu korrigieren sein. Es wird dieses zur Seite springen oder schwanken beibehalten. Fast immer ein Zeichen, dass ein hoch veranlagtes Pferd zu früh zu einer Übung verhalten wurde, für die es körperlich noch nicht reif genug war. Das Ausweichen mit der Kruppe nach oben ist dagegen ein Zeichen, dass das Pferd noch sehr mit festen Hinterhandsgelenken arbeitet, die auch im Galoppsprung wenig nachgeben und daher dem Pferd ein genügendes Unterspringen unmöglich machen. Hier müssen zuerst die Hinterhandsgelenke gymnastiziert werden. dass Steifheiten auf einer Seite den Wechsel nach einer Seite und zwar nach der der Steifheit entgegengesetzten bei einem wahrscheinlichen leichten Ausfall nach innen leichter nach der anderen dagegen schwerer machen oder oft überhaupt nicht korrekt gelingen lassen. Das wurde bereits angedeutet. Hier können nur Biegeübungen abhelfen. Besonders ein ausgeprägter Ganaschenzwang macht sich nachteilig bemerkbar. Zu den reiterlichen Hilfen soll noch gesagt werden, dass Übertreibung keineswegs für das Pferd vermehrte Hilfe bedeutet. Der Reiter muss sich zuerst einmal über das Wesen und vor allem über die Wirkungsweise derselben klar werden. Dann wird er draufkommen, dass die Korrektheit der Hilfen wichtiger als ihre Stärke ist. Obwohl für den Richter zuallererst die Korrektheit der Ausführung, der Wechsel durch das Pferd, zu beurteilen ist, darf er die Einwirkung des Reiters nicht völlig unbeachtet lassen. Dies wird in Sitz und Einwirkung des Reiters, wozu ja auch die Art der Hilfengebung gehört, seinen Niederschlag finden müssen. Die Seitengänge waren ursprünglich Mittel zum Zweck, sind aber durch ihre Aufnahme in Prüfungen zum Selbstzweck geworden. Damit nimmt der Richter durch die Beurteilung ihrer Korrektheit auf Umwegen Einfluss auf die Ausbildung des Pferdes, weil eben diese Seitengänge nur dann sinnvoll sind, wenn sie durch die Korrektheit auch ihren ursprünglichen Zweck erfüllen. Diesen Zweck aber muss natürlich auch der Richter kennen, weil sein Urteil sonst keinen fachkundigen Hintergrund hätte und sich nur auf beobachtende Äußerlichkeiten beschränken würde. Was grundsätzlich für jede verlangte Übung gilt, dass nicht jedes Pferd jede Übung gleich vollendet zu machen imstande ist, das gilt somit auch für die Seitengänge. Natürlich muss der Richter seinen Wertmaßstab nach einer Art Idealbild anlegen. Er muss aber auch festzustellen vermögen, ob hier durch die Voraussetzungen vom Pferd her Grenzen gesetzt sind oder ob es sich um einen Ausbildungsmangel handelt. Wenn gleich dies in der Note nicht zum Ausdruck kommen kann, muss es sein Gesamturteil beeinflussen. Der Korrektheit der Ausbildung sollte stets der ihr gebührende Rang eingeräumt werden. Den Beginn der Ausbildung in Seitengängen wird für viele Reiter das Schenkelweichen darstellen. Diese Übung wird selbst nicht zu den Seitengängen gezählt, weil sie nichts anderes bezweckt, als das Pferd durch das Aufmerksammachen auf den einseitigen Schenkel für die Seitengänge vorzubereiten. Das Pferd muss nämlich in vieler Hinsicht vorbereitet werden. Der Schenkelgehorsam ist keineswegs die einzige. Das Schenkelweichen wird nur im Schritt ausgeführt. Wenn es seine Aufgabe erfüllt hat, kann es aus dem Ausbildungsprogramm wieder weitgehend gestrichen werden. Es gibt allerdings Fälle, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann, wo das Schenkelweichen als besondere Biegeübung verwendet wird. Das wichtigste Kriterium für alle Seitengänge ist die richtige Biegung und Stellung. Jede für sich hat einen besonderen Zweck. Sie haben aber alle auch einen gemeinsamen. Das Pferd von vorn bis hinten gleichmäßig biegsam zu machen und ihm so das Erfüllen der Reiterwünsche zu erleichtern. Das Schulterherein hat im Besonderen die Aufgabe, Kopfstellung, Ganaschenbiegung, Schulterfreiheit, Rippenbiegung und Biegung der Hinterhand zu verbessern, das Pferd für engere Wendungen vorzubereiten und ihm die Geschicklichkeit zu verschaffen, die Füße auch seitwärts zu bewegen, ohne sich zu treten oder dadurch in Unordnung zu geraten. Das Schulterherein ist eine der nützlichsten Ausbildungslektionen, gleichzeitig aber auch eine der schwersten, wenn es korrekt ausgeführt wird. Es wird relativ selten in Prüfungen verlangt und hat somit eigentlich am reinsten seine ursprüngliche Bestimmung erhalten, Mittel zum Zweck zu sein. Der Ausführungsmodus gestattet zwei Möglichkeiten. Eine etwas vermehrte Hereinnahme der Vorhand, sodass vier Hufspurlinien zu sehen sind und diejenige, bei der der innere Hinterfuß und äußere Vorderfuß auf eine Linie spuren. Das wichtigste Kriterium bildet, dass es in der Längsachse des Pferdes keinen Knick geben darf. und dass das Pferd von vorne bis zur Schweifwurzel gleichmäßig gebogen sein muss. Weiter, dass der Kopf in korrekter Haltung getragen werden muss, also weder schief noch vorgeworfen sein darf und der Takt der Bewegung erhalten bleiben muss. Ferner, dass das Pferd nicht kruppelhinaus geht, sondern mit der Vorderhand herinnen. Sind diese Bedingungen erfüllt, erfüllt das Schulterherein seinerseits den ihm zugedachten Zweck. Die Ausführung erfolgt in der Regel im Trab. Im Schritt nur zu Leerzwecken, das Galoppschulterherein, auch Plie genannt, kommt seltener zur Anwendung. Das Travert hat als besonderen Zweck eine Verbesserung der Biegung und Stellung und eine damit Hand in Hand gehende Verbesserung der Aufmerksamkeit des Pferdes auf den Reiterschenkel. Bei korrekter Ausführung wird der äußere Hinter- und der innere Vorderfuß zum weiter fördernden inneren Hinter- und äußeren Vorderfuß zum stützenden Beinpaar. wird der innere Vorderfuß zum Stützenden und der äußere muss übertreten. Weil zum Beispiel die Hinterhand zu stark abgestellt oder der Hals übermäßig gebogen ist, geht der Zweck verloren. Der Travers wird immer als halber Travers ausgeführt, d.h. es erfolgt nie eine reine seitwärts, sondern eine mehr oder minder schräge Vor-Seitwärts-Bewegung. Die Figur bzw. der Weg der Ausführung wird als Traversale bezeichnet. Sie kann durch die ganze Bahn, die Diagonale, durch die halbe Bahn, von der Mittellinie zum Hufschlag oder umgekehrt, durch die Länge der Bahn oder auch als Zickzack-Traversale ausgeführt werden. Das Travers kann aber auch in Form des Kruppel herein, sowohl auf den langen Seiten als auch im Zirkel ausgeführt werden. Das Kuppelherein wird häufig und dies mit Recht zum Anlernen des Pferdes verwendet. Als besonderes Kriterium dieser Übung muss die durchgehende Beibehaltung der korrekten Stellung sowie des Bewegungstaktes angesehen werden. Pferde, die noch Schwierigkeiten beim Biegen haben, werden sich überhaupt nicht oder nur schwer in diese Stellung bringen lassen oder diese schon nach wenigen Schritten wieder aufgeben. Mit dem Zügel allein kann das Pferd nicht in der Stellung gehalten werden. Der Verlust des Taktes wird sich einstellen, wenn die Gruppe der Pferdeschulter vorausgeht. Auf diese Weise wird diese Schulter gebunden, und eine freie Vor-Seitwärts-Bewegung des fördernden inneren Vorderfußes verhindert. Auch wenn verlangt wird, dass sich das Pferd parallel zum Hufschlag bewegt, darf dies nicht dazu führen, dass die Kruppe genau auf der gleichen Höhe mit der Schulter, geschweige dieser voraus ist. Immer hat die Schulter um einen halben Schritt voraus zu sein. Die Ausführung erfolgt im Schritt, Trab und Galopp. Aber nur ein korrekter, das Pferd richtig belastender Sitz ermöglicht die richtige Ausführung. Der Schenkel erhält dabei die Bewegung, der Zügel aber hat die Aufgabe, das Pferd auf die Aufgabe hinzuweisen und während der Ausführung die eingenommene Stellung und Biegung erhalten zu helfen. Das Pferd muss daher auch im Travers in der gleichen leichten Anlehnung bleiben, wie in den Gängen auf einfachem Hufschlag. Für den Renvers gilt das obengesagte in gleichem Umfang. Biegung, Stellung und Setzen der Beine sind gleich denen im Travers, nur wird nicht die Nachhand, sondern die Vorhand in die Bahn gestellt. Die Ausführung aller Seitengänge fällt nur jenen Pferden schwer, die dafür nicht genügend vorbereitet sind. Keine Übung steht daher für sich allein im Raum, sondern ist nur ein Teil eines systematischen Aufbaus. Aber auch der Gesamteindruck eines Pferdes der Ausbildungsstufe 3 wird sich von dem eines in der Ausbildungsstufe 2 unterscheiden. Allerdings nur dann, wenn bei ersterem die geforderte Selbsthaltung schon genügend ausgeprägt ist. Diese wird dem Pferd nicht nur die abverlangten Übungen wesentlich erleichtern, sondern sie wird der Vorführung auch eine beachtliche Eleganz verleihen. Kadenz in der Bewegung kann ein Pferd nur zeigen, wenn es über diese Selbsthaltung verfügt. Das heißt, dass das Pferd in einem ausgewogenen Gleichgewicht zu gehen vermag oder bereits schon befähigt ist, sich auf Reiterwunsch nach hinten so zu setzen, dass es sogar noch zusätzliches Gewicht der Vorhand mit der Hinterhand aufzunehmen vermag. Äußerlich wird sich das so zeigen, dass der Reiter mehr Pferd vor sich als hinter sich hat. Dies bedeutet für den Reiter gleichzeitig, dass er bei wesentlich sparsameren Hilfen eine wesentlich größere Wirkung erzielen kann. Auf dieser Ausbildungsstufe soll die Zügelhilfe immer mehr einen versammelnden Charakter annehmen oder dem Pferd die Wünsche des Reiters andeuten. Ausführung bzw. das Pferd in der gewünschten Übung erhalten zu können, soll vordringlich Sache von Sitz und Schenkel sein. Ist dieser Eindruck nicht gegeben, sollte der Richter erkennen, dass entweder der Reiter nicht über das nötige Können verfügt oder das Pferd für diese Übung noch nicht entsprechend genug vorbereitet ist. Für ein M-Pferd ist bei einer Prüfung Kandarenzäumung zwingend vorgeschrieben. Nun ist sowohl 3 zu 1 als auch 2 zu 2 Führung gestattet, und es gibt auch nur wenige Richter, die aus der Art der Führung gewisse Schlüsse ziehen. Im Prinzip spielt es keine Rolle, ob ein korrekt ausgebildetes und geformtes Pferd 3 zu 1 oder 2 zu 2 oder selbst mit Trense vorgestellt wird. Wichtig ist nur, dass der Reiter die Funktion der Kandare kennt. Vor allem muss die Durchlässigkeit einen Grad erreicht haben, der eine immer geringer werdende Intensität der Hilfen ermöglicht, bis sie schließlich zu einem für das Pferd fühlbaren, für den Zuschauer aber kaum mehr sichtbaren Verständigungsmittel geworden sind. Immer wird die Harmonie des Zusammenspiels von Zügel-, Schenkel- und Sitzhilfen auch die Harmonie der gesamten Vorführung bestimmen. Wird der übertriebene Einsatz einer Hilfengruppe erkennbar sein, kann daraus geschlossen werden, dass es Mängel in der Genick-, Hals-, Rippen- oder Hankenbiegung gibt, die jedoch behoben werden sollte, bevor man zur Kandarenzäumung übergeht. Die Biegearbeit sowie die Formung des Pferdekörpers für Reitzwecke erfolgt um vieles zweckmäßiger mit Trense. Die Wirkung der Kandare nämlich ist eine so fast ausschließlich versammelnde, dass Widerstände in der Biegung durch sie nur schwer und meist nur mit Nachteilen für das Pferd behoben werden können. Die 2 zu 2 Führung aber verleitet viele Reiter dazu, versäumte Biegearbeit mit der Kanare nachzuholen. Und darauf sollte der Richter in erster Linie achten. Galopp-Pirouetten werden heute zum Teil auch schon in Aufgaben verlangt, die noch nicht zur Gänze in Gruppe 4 fallen. Dies ist aber insofern natürlich, weil solche Pferde meist mit dem Ziel geritten werden, diese Qualifikation einmal zu erreichen. Nun soll hier vor allem für den Richter sehr deutlich auf den gewaltigen Sprung vom MS zum Grand Prix Pferd hingewiesen werden. Vor allem aber darauf, dass gewisse Voraussetzungen, die ein korrekt ausgebildetes M- und S-Pferd nicht braucht, beim S-Grand Prix-Pferd unbedingt vorhanden sein müssen. Und zwar sind dies in erster Linie gebäudebedingte Voraussetzungen. Überbaute, in der Hinterhand schlecht gewinkelte, allzu rechteckige Pferde, um nur einige zu nennen, werden dieses Ziel kaum erreichen können. Oder man nimmt ein unabwendbares Nichtgenügend für einzelne Schulen einfach hin oder macht die Richter für diese Note verantwortlich. Keine noch so oftmalige Plassierung in M-Prüfungen macht aus einem solchen Pferd ein S und schon gar kein Grand Prix Pferd. Reiter und Richter müssen erkennen können, ob die Voraussetzungen dafür vorhanden sind oder nicht. Es bleiben dann immer noch auch bei gegebenen Voraussetzungen genügend Fragen offen. Eine der wesentlichsten ist die nach dem Können der Reiter.
[SPEAKER 2]Hiermit endet nun der zweite Teil des Hörbuchs. Schön, dass du dabei warst. Morgen gibt es den dritten und letzten Teil unseres Podcast Hörbuch Spezial.